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Regenwasserspeicheranlage (Zisterne) - Landesförderungsprogramm

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Förderung Land Steiermark

Eine Landesförderung für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) über das Bauamt der Gemeinde abgewickelt.

Höhe der Förderung

Die Landesförderung beträgt € 1.000,-- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der Gemeinde bekannt zu geben.

Voraussetzungen

Die Speicheranlage (Zisterne) muss mind. 5 m³ Speichervolumen (Nachweis über Rechnung) aufweisen.

Benötigte Unterlagen und Ablauf

  • Ansuchen Förderung Regenwasserspeicheranlage (Zisterne)
  • Ordnungsgemäße Errichtung – Meldepflichtiges Vorhaben gem. §21 Stmk. BauG. 
  • Überprüfung vor Ort durch die Baubehörde inkl. Fotodokumentation.
  • Rechnung (Voraussetzung ist eine Rechnungssumme von mind. € 1.000,--) inkl. Zahlungsbeleg
  • Die Auszahlung findet über die zuständige Stelle im Land Steiermark statt.
  • Die gesammelten Unterlagen werden Ende Oktober des jeweiligen Jahres an das Land Steiermark übermittelt, danach folgt die Prüfung und Auszahlung.
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