Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel entstanden sind.
Hinweis:
Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Mehr Information:
siehe Anhang unten oder Katastrophenfondsinformationen - Agrar-Server Land Steiermark
Die Beantragung des Privatschadensausweises ist während der Amtstunden im Gemeindeamt oder ONLINE möglich:
Das Gemeindeamt ist dabei gerne behilflich. Bitte nehmen Sie folgende Informationen damit, um die Bearbeitung zu beschleunigen:
betroffene Grundstücksnummern und Katastralgemeinde (falls nicht bekannt unterstützt Sie dabei gerne das Bauamt der Gemeinde)
bei Waldschäden: Gesamtwaldfläche, geschätzte Schadensfläche, und geschätzte Holzmenge in Festmeter
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