Bauabgabe
Anlässlich der Erteilung der Baubewilligung oder der Genehmigung der Baufreistellung ist dem Bauwerber von der Abgabenbehörde eine Bauabgabe (§ 15 Stmk. BauG) vorzuschreiben. Für die Bauabgabe samt Nebengebühren haftet auf dem Grundstück ein gesetzliches Pfandrecht. Bei Neu-, Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschossfläche zu berechnen.
Höhe: € 11,40 / m² Geschossfläche (EG zur Gänze, KG, OG und DG zur Hälfte)
Für Neu-, Zu- und Umbauten bei Objekten für land- und forstwirtschaftliche Nutzung: 25% der errechten Bauabgabe
Grundsteuer
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen): 500 v.H. der Meßbeträge lt. Einheitswertbescheid
Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke): 500 v.H. der Meßbeträge lt. Einheitswertbescheid
Hundeabgabe
Pro Hund: € 60,--/Jahr
Bei Wach-, Nutz- oder Jagdhunden: 50% = € 30,--/Jahr
Hinweis: Bis zum 28. Februar eines Jahres kann eine Ermässigung (50%) nach §§ 4 und 5 Stmk. Hundeabgabegesetz 2013 beim Gemeindeamt beantragt werden.
Kanalgebühr
Grundgebühr:
Pro Person (für Haupt- und Nebenwohnsitze): € 88,25 / Jahr
Beschäftigte in Betrieben oder Sitzplätze in Gaststätten ohne Saal: 1/3 = € 29,42 / Jahr
Variable Gebühr:
je m² Berechnungsfläche: € 0,32 / Jahr
Alle angeführten Kanalgebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10%.
Müllgebühr
Grundgebühr: (Restmüll)
Pro Haushalt (1-Person): € 64,25 / Jahr + für jede weitere Person: € 7,13 / Jahr
Gewerbe- und Beherbungsbetriebe: € 64,25 / Jahr
Ferien- oder Wochenendhaus: € 64,25 / Jahr
Variable Gebühr: (Restmüll) - Mindestbehältervolumen (6-wöchentliche Abfuhr)
1 Personen-Haushalt: 300 Liter (5 Restmüllsäcke x 60 l) = € 12,99 / Jahr
2 Personen-Haushalt: 80 Liter Restmülltonne = € 31,16 / Jahr
3 Personen-Haushalt: 80 Liter Restmülltonne = € 31,16 / Jahr
4 Personen-Haushalt: 120 Liter Restmülltonne = € 46,73 / Jahr
5 Personen-Haushalt: 120 Liter Restmülltonne = € 46,73 / Jahr
6 Personen-Haushalt: 120 Liter Restmülltonne = € 46,73 / Jahr
7 Personen-Haushalt: 240 Liter Restmülltonne = € 93,48 / Jahr
8 Personen-Haushalt: 240 Liter Restmülltonne = € 93,48 / Jahr
9 Personen-Haushalt: 240 Liter Restmülltonne = € 93,48 / Jahr
Restmüll-Container: 770 Liter = € 298,55 / Jahr
Restmüll-Container: 1100 Liter = € 428,37 / Jahr
Bei Bedarf: zusätzlicher Restmüllsack (60 Liter): € 3,-- / Stk.
Biomüll:
a) kurzer Intervall: 1. Mai - 31. Oktober (wöchentlich)
1. November - 30. April (14-tägig)
b) langer Intervall: 1. Mai - 31. Oktober (14-tägig)
1. November - 30. April (4-wöchentlich)
Kosten:
120 Liter Biotonne = € 11,42 pro Entleerung
240 Liter Biotonne = € 21,42 pro Entleerung
Alle angeführten Müllgebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10%.
Wassergebühr
Versorgungsbereich Wasserverband Vulkanland
Wasserzählergebühr: € 20,06 / Jahr
Wasserzins für Anschlußinhaber: € 2,34 / m³
Wasserzins für Nicht-Anschlußinhaber: € 7,92 / m³
Bereitstellungsgebühr: € 45,57 / Jahr
Anschlußgebühr: € 3.100,--
Anschlußgebühr für ein zweites Wohnhaus: € 3.100,--
Alle angeführten Wassergebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10%.
Stand: 1. Jänner 2024